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   VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13   

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VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13 (https://dejure.org/2015,616)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21.01.2015 - 8 K 2368/13 (https://dejure.org/2015,616)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 (https://dejure.org/2015,616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 20 Abs 1e EGV 343/2003, Art 30 Abs 3 EUV 604/2013, § 66 Abs 1 AufenthG, § 67 Abs 1 AufenthG, § 14 Abs 2 S 1 aF VwKostG
    Ausländerrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 343/2003 Art. 20 Abs. 1 Bst. e S. 2, AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit, Kosten, Abschiebungskosten, Abschiebungsanordnung, Reisefähigkeit, Rechtswidrigkeit, Dublinverfahren, begleitete Abschiebung, freiwillige Ausreise, Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Die Erstattungspflicht erstreckt sich auf diejenigen Kosten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Abschiebung - oder den weiter in § 66 Abs. 1 AufenthG genannten, hier nicht einschlägigen Maßnahmen - stehen und dem Ziel dienen, die Abschiebung zu verwirklichen oder ihre Vereitelung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 -, NVwZ-RR 2014, 781, Rz. 18; Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 C 25.99 -, NVwZ 2000, 1424, 1425).

    Erstattungsfähig sind die Kosten für diese Maßnahmen auch dann, wenn es letztlich zu einer Abschiebung des Ausländers nicht kommt (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014, a.a.O., m.w.N.).

    Bei den diesen Kosten zu Grunde liegenden Maßnahmen handelt es sich um unselbständige Amtshandlungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2012, a.a.O., Rz. 23; Urteil vom 8. Mai 2014, a.a.O., Rz. 21), die per se nicht geeignet sind, Rechte des Ausländers zu verletzen.

    Die Beurteilung hat nicht aus heutiger Sicht, sondern auf der Grundlage der seinerzeit gegebenen Sach- und Rechtslage, also aus der Sicht ex ante zu erfolgen (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014, a.a.O., Rz. 26; Urteil vom 16. Oktober 2012, Rz. 12).

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Bei unselbständigen Amtshandlungen, die nicht in die Rechte des Ausländers eingreifen, ist von der Erhebung der Kosten hingegen lediglich nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG (in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung) i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abzusehen (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 -, BVerwGE 144, 326, Rzn. 20 bis 23).

    Bei den diesen Kosten zu Grunde liegenden Maßnahmen handelt es sich um unselbständige Amtshandlungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2012, a.a.O., Rz. 23; Urteil vom 8. Mai 2014, a.a.O., Rz. 21), die per se nicht geeignet sind, Rechte des Ausländers zu verletzen.

    Dazu genügt die objektive Rechtswidrigkeit der jeweiligen Amtshandlung nicht, erforderlich ist vielmehr, dass sie offensichtlich rechtswidrig gewesen ist und die Kosten bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012, a.a.O., Rz. 23; Funke/Kaiser in GK-AufenthG, Stand Mai 2013, § 66 Rz. 10).

  • VG München, 16.05.2013 - M 24 K 12.4569

    Keine Kostenerhebung für Maßnahmen, die unter Verstoß gegen die

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Maßnahmen zur Durchsetzung einer Abschiebungsanordnung des Bundesamtes steht, soweit es sich um unselbständige Amtshandlungen handelt, nicht entgegen, dass eine Mitteilung nach Art. 20 Abs. 1 lit. e Satz 2 Dublin II VO unterblieben ist (entgegen VG München, Urteil vom 16. Mai 2013 - M 24 K 12.4569 -).

    Dies bleibt in der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 16. Mai 2013 - M 24 K 12.4569 -, juris) unberücksichtigt, der aus diesem Grunde nicht zu folgen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1285/14

    Europarechtlicher Ausschluss der Überstellung auf eigene Initiative (freiwillige

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Seinerzeit, im Juli 2011, konnte der Beklagte jedoch im Hinblick auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgehen, dass es nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen war, einem Ausländer die Möglichkeit einzuräumen, sich auf eigene Initiative in den zuständigen Mitgliedstaat zu begeben und dies im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 20 Abs. 1 lit. e Dublin II-VO zulässig war (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 A 460/06 -, juris, Rz. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 2006 - 9 UE 1464/06 -, juris, Rz. 34; der Sache nach auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145, juris; ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2005 - A 18 K 10372/05 -, juris, Rz. 3; a. A. nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1285/14 -, NVwZ 2015, 92, Rzn. 28 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 25.99

    Amtliche Begleitung; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Betriebsrechte;

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Die Erstattungspflicht erstreckt sich auf diejenigen Kosten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Abschiebung - oder den weiter in § 66 Abs. 1 AufenthG genannten, hier nicht einschlägigen Maßnahmen - stehen und dem Ziel dienen, die Abschiebung zu verwirklichen oder ihre Vereitelung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3.13 -, NVwZ-RR 2014, 781, Rz. 18; Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 C 25.99 -, NVwZ 2000, 1424, 1425).
  • VGH Hessen, 31.08.2006 - 9 UE 1464/06

    Abschiebung eines Asylbewerbers in einen sicheren Drittstaat

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Seinerzeit, im Juli 2011, konnte der Beklagte jedoch im Hinblick auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgehen, dass es nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen war, einem Ausländer die Möglichkeit einzuräumen, sich auf eigene Initiative in den zuständigen Mitgliedstaat zu begeben und dies im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 20 Abs. 1 lit. e Dublin II-VO zulässig war (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 A 460/06 -, juris, Rz. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 2006 - 9 UE 1464/06 -, juris, Rz. 34; der Sache nach auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145, juris; ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2005 - A 18 K 10372/05 -, juris, Rz. 3; a. A. nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1285/14 -, NVwZ 2015, 92, Rzn. 28 ff.).
  • OVG Bremen, 03.11.2009 - 2 A 460/06

    Abschiebungsanordnung ohne Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Seinerzeit, im Juli 2011, konnte der Beklagte jedoch im Hinblick auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgehen, dass es nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen war, einem Ausländer die Möglichkeit einzuräumen, sich auf eigene Initiative in den zuständigen Mitgliedstaat zu begeben und dies im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 20 Abs. 1 lit. e Dublin II-VO zulässig war (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 A 460/06 -, juris, Rz. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 2006 - 9 UE 1464/06 -, juris, Rz. 34; der Sache nach auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145, juris; ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2005 - A 18 K 10372/05 -, juris, Rz. 3; a. A. nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1285/14 -, NVwZ 2015, 92, Rzn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 06.30145

    Sicherer Drittstaat; Einreisestaat; Abschiebungsanordnung; Zuständigkeit für die

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Seinerzeit, im Juli 2011, konnte der Beklagte jedoch im Hinblick auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgehen, dass es nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen war, einem Ausländer die Möglichkeit einzuräumen, sich auf eigene Initiative in den zuständigen Mitgliedstaat zu begeben und dies im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 20 Abs. 1 lit. e Dublin II-VO zulässig war (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 A 460/06 -, juris, Rz. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 2006 - 9 UE 1464/06 -, juris, Rz. 34; der Sache nach auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145, juris; ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2005 - A 18 K 10372/05 -, juris, Rz. 3; a. A. nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1285/14 -, NVwZ 2015, 92, Rzn. 28 ff.).
  • VG Stuttgart, 29.03.2005 - A 18 K 10372/05

    Anordnung der Abschiebung in sicheren Drittstaat

    Auszug aus VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13
    Seinerzeit, im Juli 2011, konnte der Beklagte jedoch im Hinblick auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgehen, dass es nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen war, einem Ausländer die Möglichkeit einzuräumen, sich auf eigene Initiative in den zuständigen Mitgliedstaat zu begeben und dies im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 20 Abs. 1 lit. e Dublin II-VO zulässig war (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 A 460/06 -, juris, Rz. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 31. August 2006 - 9 UE 1464/06 -, juris, Rz. 34; der Sache nach auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 2008 - 21 B 06.30145, juris; ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2005 - A 18 K 10372/05 -, juris, Rz. 3; a. A. nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 27. August 2014 - A 11 S 1285/14 -, NVwZ 2015, 92, Rzn. 28 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22

    Kostenbescheid nach gescheiterter Zurückschiebung eines Asylbewerbers nach Polen

    Bis zum In-Kraft-Treten der Dublin III-Verordnung enthielten die Dublin-Vorschriften kein Verbot, die Kosten einer Dublin-Überstellung an den Asylantragsteller weiterzureichen (vgl. VGH Mannheim, a.a.O. Rn. 43; VG Berlin, Urteil vom 14. April 2015 - 29 K 46/14 - juris Rn. 17 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 - juris Rn. 30).
  • VG Freiburg, 20.12.2018 - 8 K 10705/17

    Heranziehung eines Asylbewerbers zu den Kosten seiner Überstellung im Rahmen des

    Die streitgegenständliche Forderung wird hier auf die §§ 66, 67 AufenthG gestützt, sodass es sich vorliegend um keine asylrechtliche Streitigkeit handelt (so auch: OVG Saarland, Urteil vom 01.08.2013 - 2 A 402/11 - juris Rn. 38; VG Berlin, Urteile vom 20.04.2015 - 15 K 326.13 - juris Rn. 45 und vom 14.04.2015 - 29 K 46.14 - juris Rn. 25; VG Potsdam, Urteil vom 21.01.2015 - 8 K 2368/13 - juris Rn. 41; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2014 - 1 K 404/12 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 20.04.2015 - 15 K 326.13
    Zwar wird darin untersagt, die Überstellungskosten den zu bestellenden Personen aufzuerlegen; diese Regelung hat aber keine Bedeutung für Überstellungsverfahren, die noch unter der Geltung der Dublin-II-VO, die eine entsprechende Bestimmung nicht enthält, erfolgt sind (so auch VG Berlin, Urteil vom 14. April 2015 - 29 K 46.14 - VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 -, beide juris).
  • VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14

    Einbehaltung einer Sicherheitsleistung durch die Bundespolizei

    Dabei dürfte diese Regelung entgegen der Auffassung der Beklagten einer Kostenerhebung für Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-III-VO immer entgegen stehen und nicht nur in den Fällen einer irrtümlichen Überstellung i.S.v. Art. 30 Abs. 2 Dublin-III-VO (so auch VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 -, juris Rdnr. 30, 41).
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